Hundesteuer - Abmeldung
Hundesteuer - Abmeldung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Verzug in eine andere Gemeinde/Stadt.
Die Abmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Hundehaltung bei der Stadt Diepholz erfolgen.
Dies kann auf schriftlichem Wege durch das Abmeldeformular geschehen, als auch online durch das 24 Digitale-Dienstleistungen-Portal, oder direkt vor Ort im Rathaus der Stadt Diepholz.
Allgemeine Informationen
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Verzug in eine andere Gemeinde/Stadt.
Die Abmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Hundehaltung bei der Stadt Diepholz erfolgen.
Dies kann auf schriftlichem Wege durch das Abmeldeformular geschehen, als auch online durch das 24 Digitale-Dienstleistungen-Portal, oder direkt vor Ort im Rathaus der Stadt Diepholz.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Abmeldeformular
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Bemerkungen
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Anmeldung ".
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz