BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen
Wenn Sie einen Wertgegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstelle ist das Fundbüro der Stadt Diepholz (s.u.). Es wird eine Fundanzeige aufgenommen und die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn oder auf den Fund selbst haben, sollte sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lassen.

Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, die Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt Diepholz selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Stadt Diepholz.

Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Fundbüro auf. In Absprache mit dem Fundbüro können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne eine Anzeige die Stadt nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Diepholz (s.u.).

Welche Gebühren fallen an?

Bei der Rückgabe an den Finder (nach 6 Monaten), werden 5% vom Sachwert erhoben.