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Gewerbezentralregisterauskunft


Leistungsbeschreibung

Auf Antrag erhält jede - natürliche oder juristische - Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen.

Die häufigsten Arten einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:

  • für private Zwecke: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird Ihnen direkt nach Hause gesandt. (behördlicher Hinweis: Beleg-Art 1)
  • zur Vorlage bei einer Behörde: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird direkt der Behörde zugesandt. (behördlicher Hinweis: Beleg-Art 9)

Zuständigkeit:
Wenn sich Ihr alleiniger Wohnsitz oder Ihr Hauptwohnsitz als natürliche Person in Diepholz befindet, ist der Bürgerservice der Stadt Diepholz für Sie zuständig.

Die Gewerberzentralegisterauskunft kann auch von einer juristischen Person beantragt werden. Hier richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz der Firma (Ort der Eintragung im Handelsregister). Der Antrag ist durch die gesetzliche Vertreterin/den gesetzlichen Vertreter der Firma zu stellen.

Gebühr:
Die Gebühr beträgt 13 Euro. Die Gebühren müssen bei Antragstellung entrichtet werden. Sie können mit der Girocard (ehem. EC-Karte) oder in Bar bezahlt werden.

Unterlagen:

  • Bei der Beantragung (für natürliche Personen) benötigen wir Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • Bei der Beantragung für Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind, benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszuges.
  • Bei Gewerbezentralregisterauszügen, die zur Vorlage bei einer Behörde beantragt werden, wird die Anschrift, der Verwendungszweck und das Aktenzeichen der Empfängerbehörde benötigt.

Bearbeitungsdauer:
Die Gewerberzentralegisterauskunft wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Erfahrungsgemäß beträgt die Bearbeitungszeit in Bonn 7-10 Tage.

Hinweis:                 
Seit dem 1. September 2014 besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online im Internet zu beantragen und zu bezahlen.

Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie:

  • Einen neuen elektronischen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
  • Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.
  • Eine AusweisApp ab der Version 1.13. Frühere Versionen sind leider nicht nutzbar (dort zum Herunterladen verfügbar).
  • Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen. 
  • Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Justiz in Bonn (https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/GZR/GZR_node.html ).
Rechtsgrundlage:
Gewerbeordnung (GewO)