Nebenwohnsitz - Anmeldung


Leistungsbeschreibung


Allgemeine Informationen

Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies dem Einwohnermeldeamt mitzuteilen. Dieses nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.

Benötigte Unterlagen

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein

Fristen

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Kontakt

  • Fachdienst 2