Nebenwohnsitz - Anmeldung
Leistungsbeschreibung
Allgemeine Informationen
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies dem Einwohnermeldeamt mitzuteilen. Dieses nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.
Benötigte Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
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