Nebenwohnsitz - Abmeldung


Leistungsbeschreibung


Allgemeine Informationen

Einen Nebenwohnsitz, den Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Es kann jedoch eine Weitergabe der Information von der für den Nebenwohnsitz zuständigen Stelle an die für den Sitz der Hauptwohnung zuständigen Stelle erfolgen.

Benötigte Unterlagen

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein

Fristen

Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz (BMG)

Kontakt

  • Fachdienst 2