Nebenwohnsitz - Abmeldung
Nebenwohnsitz - Abmeldung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Allgemeine Informationen
Einen Nebenwohnsitz, den Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Es kann jedoch eine Weitergabe der Information von der für den Nebenwohnsitz zuständigen Stelle an die für den Sitz der Hauptwohnung zuständigen Stelle erfolgen.
Benötigte Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Fristen
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Mit Klick auf Anzeigen des Videos wird Ihnen das Video angezeigt und Ihre IP-Adresse wird an https://www.youtube.com übermittelt. Nähere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.