Verlusterklärung Pass oder Ausweis


Leistungsbeschreibung


Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.

Spezielle Hinweise

Deutsche Staatsangehörige sind verpflichtet, ein Ausweisdokument zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität ermächtigten Behörde (zum Beispiel Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittstelle) vorlegen.

Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.

Zuständigkeit:
Wenn sich Ihr alleiniger Wohnsitz oder Ihr Hauptwohnsitz in Diepholz befindet, ist der Bürgerservice der Stadt Diepholz für Sie zuständig.
Für die übrigen Städte und Gemeinden im Landkreis Diepholz müssen Sie sich an die jeweilige Stadt oder Gemeinde wenden.

Fristen:
Die Meldung muss umgehend erfolgen. Sie können Ihre Durchschrift der Verlustmeldung gleich mitnehmen.

Gebühr:
Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.

Unterlagen:
Ersatzdokumente, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität.

Wichtig:
Haben Sie Ihren Ausweis wieder gefunden oder zurück erhalten, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung.
Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises wird bei der Verlustmeldung von uns direkt erledigt. Sie können dies aber auch vorab (außerhalb unserer Öffnungszeiten) über den Sperr-Notruf 116 116 (aus dem Ausland +49 vorweg) erledigen. Sie benötigen dazu Ihr Sperrkennwort. Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion ersetzt nicht die Verlustmeldung.
Für die Verlustmeldung sollten Sie persönlich zu uns kommen. Um das Ausfüllen der Verlustmeldung brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Dies wird von uns an den Beratungsplätzen für Sie erledigt. Sie müssen lediglich Ihre Unterschrift leisten und eventuell einige Angaben ergänzen. Sie erhalten eine Ausfertigung der Verlustmeldung. Die Polizei sowie die Behörde, die das Dokument ausgestellt hat, erhalten ebenfalls eine Durchschrift.
Die Anzeige des Diebstahls bei der Polizei ersetzt nicht die Verlustmeldung.

Hinweise:
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.
Bedenken Sie bitte, dass für die Einreise in einige Länder ein vorläufiger Personalausweis nicht ausreichend ist.
Da sich die Einreisebestimmungen für die einzelnen Länder jederzeit ändern können, sollten Sie sich bei Fragen direkt an die zuständige Botschaft wenden. Die aktuellen Einreisebestimmungen können auch auf der Internetseite des http://www.auswaertiges-amt.de nachgesehen werden.

Verfahrensablauf


Die betroffene Person muss persönlich vorstellig werden.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Ersatzdokumenten, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität

Welche Gebühren fallen an?


Gebühr: kostenfrei
Bei Verlustmeldung

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Meldung muss umgehend erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?


Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Kontakt

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