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Leistungsbeschreibung

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke (Belegart „N“), z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein Privatführungszeugnis und wird Ihnen übersandt.

Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke (Belegart „O“) dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z.B. Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).
Das Führungszeugnis wird unmittelbar der von Ihnen bezeichneten Behörde übersandt. Erforderlich ist dabei die Angabe des Verwendungszwecks und die Angabe, welcher Behörde, inklusive Anschrift das Führungszeugnis zugesandt werden soll.

Ein „erweitertes Führungszeugnis“ benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein). Im Rahmen der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Absatz 1 BZRG vorliegen.

Ein Europäisches Führungszeugnis wird in Deutschland lebenden Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union erteilt. Das Europäische Führungszeugnis gibt auch Auskunft darüber, ob die betreffende Person im EU-Staat ihrer Herkunft vorbestraft ist.

Zuständigkeit:
Wenn sich Ihr alleiniger Wohnsitz oder Ihr Hauptwohnsitz in Diepholz befindet, ist der Bürgerservice der Stadt Diepholz für Sie zuständig.
Für die übrigen Städte und Gemeinden im Landkreis Diepholz müssen Sie sich an die jeweilige Stadt oder Gemeinde wenden.

Gebühr:
Die Gebühr beträgt 13 Euro. Die Gebühren müssen bei Antragstellung entrichtet werden. Sie können mit der Girocard (ehem. EC-Karte) oder in Bar bezahlt werden.

Unterlagen:

  • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
  • bei Belegart “O“ zusätzlich Adresse der Behörde und Verwendungszweck
  • bei einem “erweitertem Führungszeugnis“ eine schriftliche Aufforderung der Dienststelle

Bearbeitungsdauer:
Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Erfahrungsgemäß beträgt die Bearbeitungszeit in Bonn 14 Tage.

Wichtig:
Der Antrag ist persönlich zu stellen. Die Erteilung einer Vollmacht ist rechtlich nicht zulässig. Das Führungszeugnis kann beantragen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat.

Hinweis:
Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen.

Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie:

  • Einen neuen elektronischen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
  • Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.
  • Eine AusweisApp ab der Version 1.13. Frühere Versionen sind leider nicht nutzbar (dort zum Herunterladen verfügbar).
  • Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Justiz in Bonn (https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/FZ_node.html )