Meldebescheinigung


Leistungsbeschreibung


Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Zuständigkeit:
Wenn sich Ihr alleiniger Wohnsitz oder Ihr Hauptwohnsitz in Diepholz befindet, ist der Bürgerservice der Stadt Diepholz für Sie zuständig.
Für die übrigen Städte und Gemeinden im Landkreis Diepholz müssen Sie sich an die jeweilige Stadt oder Gemeinde wenden.

Bearbeitungsdauer:
Sie können die Meldebescheinigung gleich mitnehmen.

Gebühren:
Eine einfache Meldebescheinigung kostet 7,50 Euro. Diese enthält:

  • Familienname
  • Frühere Namen
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Ordens-, Künstlername
  • Geburtsdatum, -ort, -staat
  • Derzeitige Anschriften (gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung)

Die Gebühr für eine erweiterte Meldebescheinigung beträgt 9,00 Euro. Diese kann auf Antrag zusätzlich zum Beispiel folgende Angaben enthalten:

  • Gesetzliche Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und Kinder jeweils mit Familienname und Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift
  • Staatsangehörigkeit(en)
  • Frühere Anschriften
  • Ein- und Auszugsdatum
  • Familienstand
  • Religion

Es handelt sich hierbei um keine abschließende Aufzählung.

Die Gebühren müssen bei Antragstellung entrichtet werden. Sie können mit der Girocard (ehem. EC-Karte) oder in Bar bezahlt werden.

Meldebescheinigungen sind im Einwohnermeldeamt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Unterlagen:
Für die Ausstellung der Meldebescheinigung benötigen wir Ihr Ausweisdokument zur Identifizierung.

Rechtsgrundlage:
Bundesmeldegesetz /BMG)

Kontakt

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