Hundesteuer - Anmeldung


Leistungsbeschreibung


Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

 

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Hundesteuersatzung der Stadt Diepholz sieht eine Anmeldung des Hundes vor, wenn

  • der Hund drei Monate alt ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund oder
  • die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder das Anlernen einen Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.

Zudem muss jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, mit einem Transponder/Chip versehen werden. Es muss außerdem eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und von 250.000 € für Sachschäden abgeschlossen werden.

Jeder Hundehalter ist außerdem verpflichtet, einen Sachkundenachweis zu erbringen. Diese Pflicht entfällt, wenn der Hundehalter nachweisen kann, dass in den letzten 10 Jahren mindestens zwei Jahre durchgehend ein Hund gehalten wurde.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im niedersächsischen Hunderegister notwendig: www.hunderegister-nds.de

Wo kann ich meinen Hund anmelden?

Der Hund kann entweder schriftlich mit dem Anmeldeformular, elektronisch im 24-Stunden Digitale Dienstleistungen-Portal, oder direkt vor Ort im Rathaus der Stadt Diepholz angemeldet werden.

Sonstiges:

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Spezielle Hinweise

Hundesteuer ist zu entrichten, wenn im Stadtgebiet Diepholz ein oder mehrere Hund/e gehalten werden, die älter als drei Monate sind. Für die Berechnung der Steuer ist die Anzahl der Hunde entscheidend. Die Grundlage für die Steuererhebung ist die Hundesteuersatzung. Seit 01.07.2013 muss jeder Hundehalter, der zuvor noch keine zwei Jahre einen Hund gehalten hat, darüber hinaus einen Sachkunde- und Versicherungsnachweis erbringen. Der Hund muss einen Chip tragen.

 Wer muss Hundesteuer bezahlen?

Jeder Hundehalter ist zur Zahlung der Hundesteuer verpflichtet.

Was ist zu tun?

Bei Übernahme eines Hundes ist er bei der Stadt Diepholz anzumelden. Ebenso sollten Sie daran denken den Hund wieder abzumelden, wenn er verstorben ist oder Sie aus Diepholz wegziehen. Hierfür steht Ihnen ein An- oder Abmeldeformular auf der Homepage der Stadt Diepholz zur Verfügung (siehe auch Link weiter unten).

Steuersätze:

Die Steuer beträgt jährlich 

a) für den ersten Hund                            60,00 €

b) für den zweiten Hund                          80,00 €

c) für jeden weiteren Hund                    100,00 €

d) für gefährliche Hund jeweils              600,00 €

e) für einen Zwinger nach § 6 Abs. 1     140,00 €.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an den unten genannten Ansprechpartner.

Verfahrensablauf


Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Die Steuer beträgt jährlich 

a) für den ersten Hund                             60,00 €
b) für den zweiten Hund                           80,00 €
c) für jeden weiteren Hund                     100,00 €
d) für gefährliche Hund jeweils               600,00 €
e) für einen Zwinger nach § 6 Abs. 1     140,00 €.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?


Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Kontakt

Zum Kontaktformular
  • Referat Finanzen und Vermögen