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Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister ausgestellt werden.

Antragsberechtigt ist die Person, auf die sich die Urkunde bezieht, sowie deren Ehegatte, Lebenspartner, die Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Benötigte Unterlagen

Die Vorlage des Personalausweises ist erforderlich. 

Gebühren

  • Ausstellung der Urkunde: 15,00 Euro
  • Jede weitere Urkunde im selben Arbeitsgang: 7,50 Euro