Lebenspartnerschaftsurkunde
Lebenspartnerschaftsurkunde
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Allgemeine Informationen
Auf der Grundlage der vom 01.08.2001 bis 30.09.2017 im Lebenspartnerschaftsregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Anfrage eine Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden. Antragsberechtigt sind die Personen, auf die sich die Urkunde bezieht, deren Eltern, Großeltern sowie deren Kinder und Enkelkinder.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der die Ehe geschlossen wurde.
Benötigte Unterlagen
Die Vorlage eines Personalausweises ist erforderlich. Die Urkunde kann auch über den unten aufgeführten Link beantragt werden.
Gebühren
Ausstellung der Urkunde: 15,00 Euro
Für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: 7,50 Euro
Links & Onlinedienste
Personenstandsurkunde
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