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Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Auf der Grundlage der im Eheregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Anfrage eine Eheurkunde ausgestellt werden. Antragsberechtigt sind die Personen, auf die sich die Urkunde bezieht, deren Eltern, Großeltern sowie deren Kinder und Enkelkinder.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der die Ehe geschlossen wurde.

Benötigte Unterlagen

Die Vorlage eines Personalausweises ist erforderlich. Die Urkunde kann auch über den unten aufgeführten Link beantragt werden.

Gebühren

Ausstellung der Urkunde: 15,00 Euro
Für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: 7,50 Euro