Auf der Grundlage der im Sterberegister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Sterbeurkunde ausgestellt werden. Antragsberechtigt sind der Ehegatte oder Lebenspartner des Verstorbenen, die Eltern, Großeltern sowie Kinder und Enkelkinder.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in deren Bereich der Tod eingetreten ist.
Benötigte Unterlagen
Die Vorlage des Personalausweises ist erforderlich. .
Gebühren
15 Euro (Ausstellung der Urkunde)
7,50 Euro (für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde)
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