Melderegisterauskunft - einfach
Melderegisterauskunft - einfach
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Allgemeine Informationen
Sie können über eine andere Person, sofern Sie diese eindeutig benennen können, Auskunft über Name, Vorname und derzeitige Anschrift erhalten (Melderegisterauskunft).
Das Melderegister ist kein öffentliches Register. Es dient in erster Linie behördlichen Zwecken, in begrenztem Umfang können daraus auf Antrag Auskünfte an Private erteilt werden.
Ob Ihnen der Bürgerservice eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in unserem pflichtgemäßen Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für den Bürgerservice Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.
Die Daten dürfen des Weiteren grundsätzlich nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels genutzt werden, es sei denn die angefragte Person wünscht dieses und gibt dafür die Zustimmung gegenüber dem Bürgerservice oder einer anfragenden Firma.
Darüber hinaus müssen Gewerbetreibende zukünftig den Zweck ihrer Anfrage mitteilen und dürfen die Auskunft nur für diesen Zweck nutzen.
Im Rahmen dieser einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie dann vom Bürgerservice
- Familienname,
- Vornamen,
- Doktorgrad und
- derzeitige Anschriften
zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen diese Tatsache mitgeteilt.
Zuständigkeit
Wenn sich der Wohnsitz der gesuchten Person in Diepholz befindet, ist der Bürgerservice der Stadt Diepholz für Sie zuständig.
Für die übrigen Städte und Gemeinden im Landkreis Diepholz müssen Sie sich an die jeweilige Stadt oder Gemeinde wenden.
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten eine einfache Auskunft sofort, wenn Sie direkt vorsprechen. Bei schriftlichen Meldeanfragen müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 1-3 Werktagen rechnen.
Gebühr
- für eine einfache Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke: 12,00 Euro
- für eine einfache Melderegisterauskunft für private Zwecke: 9,00 Euro
Die Gebühr ist bei der persönlichen Beantragung bar oder per girocard (EC) zu zahlen.
Bei schriftlicher Beantragung fügen Sie bitte einen Verrechnungsscheck bei.
Die Auskünfte sind auch dann gebührenpflichtig, wenn die erteilte Auskunft bereits bekannt ist oder die gesuchte Person im Melderegister nicht ermittelt werden konnte bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt.
Unterlagen
Sie können mit Ihrem Ausweisdokument direkt zu uns kommen oder schriftlich die Erteilung einer Melderegisterauskunft beantragen.
Hinweise- Auskünfte sind grundsätzlich nicht zulässig, soweit eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk besteht.
- Auskünfte dürfen grundsätzlich nur über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Meldeanschrift bestimmter Einzelpersonen (= einfache Melderegisterauskunft) erteilt werden. Soweit jemand ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, können weitere Daten (= erweiterte Melderegisterauskunft) bekannt gegeben werden. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Melderegisterauskunft besteht nicht.
- Eine Gewähr, dass die gesuchte Person in der angegebenen Wohnung auch tatsächlich wohnt, kann nicht übernommen werden.